Steuern
Die Steuerpflichtigen müssen die ausgefüllte Steuererklärung bis zum 30. April einreichen. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, so ist ein begründetes Gesuch um Fristverlängerung per Email zu stellen.
Mit der Steuererklärungssoftware eFisc bietet Ihnen der Kanton Thurgau ein anwenderfreundliches Softwarepaket zur Erstellung Ihrer Steuererklärung an. Sie können damit eine beliebige Anzahl von Steuererklärungen ausfüllen und ausdrucken oder elektronisch übermitteln.
Die meisten Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung beantwortet Ihnen die zugestelle Kurz-Wegleitung. Ausführlichere Erklärungen finden Sie auch in der Steuerpraxis der Kantonalen Steuerverwaltung.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne am Schalter, per Telefon oder per Email zur Verfügung. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen auch ausserhalb unserer Schalterzeiten zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Steueramt, Karin König-Ess
Tel. 071 666 41 03, Email