Navigieren in Gottlieben

Tagespflegekinder

Die Pflegekinderverordnung des Bundesrates (PAVO) sieht eine Meldepflicht für die Tagespflege vor. Demanch müssen sich Personen, die gegen Entgelt regelmässig tagsüber Kinder unter zwölf Jahren betreuen, bei der zuständigen Behörde melden. Im Kanton Thurgau ist das Departement für Justiz und Sicherheit (DJS) zuständig.

Weitere Informationen finden Sie unter: Tagespflegekinder