An- und Abmeldung, Umzug
Meldefrist 14 Tage
Melden Sie uns einen Zuzug nach Gottlieben, einen Umzug innerhalb von Gottlieben oder einen Wegzug innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.
Meldung online mit eUmzugCH
Innerhalb der Schweiz können Sie einen Umzug mit eUmzug melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht.
Meldung am Schalter
Melden Sie Ihren Zuzug, Umzug oder Wegzug am Schalter, wenn:
- Sie eine persönliche Beratung wünschen oder Fragen haben,
- Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
- Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten aufweisen,
- Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten,
- Sie ausländische/r Staatsangehörige/r der Kategorie «Nicht EU/EFTA» sind und aus einem anderen Kanton zuziehen (Gesuch um Kantonswechsel nötig),
- Sie ausländische/r Staatsangehörige/r mit Aufenthaltsbewilligung «F», «N» oder «S» sind und aus einer anderen Gemeinde zuziehen.
Benötigte Unterlagen bei einem Zuzug
Schweizer Staatsangehörige:
- Heimatschein oder Geburtsschein (Kinder)
- Mietvertrag
- Krankenkassenpolice
Ausländische Staatsangehörige:
- Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
- Mietvertrag
- Ausländerausweis (Zwecks Anpassung der neuen Adresse benötigen wir bei EU/EFTA-Staatsangehörigen den Original Ausländerausweis.)
- Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt
Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)
Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Gottlieben zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.
Der Entscheid, ob Sie in Gottlieben einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.
Benötigte Unterlagen:
- Heimatausweis (nach positiver Beurteilung)
- Mietvertrag