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Absolutes Feuerverbot im Kanton Thurgau

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt das Feuerverbot verschärft: Ab sofort gilt im Freien ein absolutes Feuerverbot. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe 5 «sehr grosse Gefahr» erhöht. Bis auf Widerruf ist es auf dem gesamten Gebiet des Kantons Thurgau verboten, im Freien Feuer zu entfachen oder brennende Streichhölzer oder Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot gilt namentlich auch in Gärten, auf Balkonen sowie an bestehenden und bewilligten Feuerstellen und Grillplätzen. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund. Ausserdem wird die Waldbrandgefahr per 31. Juli 2026 auf Stufe 5 «sehr grosse Gefahr» erhöht. Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot und das Feuerwerksverbot können mit Bussen bestraft werden.

Die Regenfälle der letzten Tage brachten keine Entspannung: Die Böden und Wiesen im Kanton Thurgau sind ausgetrocknet, während Bäume bereits herbstliche Stresssymptome zeigen.
Da weiterhin Hitze und Trockenheit prognostiziert sind, reichen die normalen Sorgfaltspflichten nicht mehr. Angesichts dieser aussergewöhnlichen Gefahrenlage (Stufe 4 / grosse Gefahr) gilt ab Freitag ein absolutes Feuerverbot nicht mehr nur für den Wald selbst, sondern auch für den gesamten Bereich bis zu 200 Meter ab dem Waldrand. 
Ergänzend dazu bleibt das seit Mitte des Monats geltende absolute Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet weiterhin in Kraft. Im Zentrum steht dabei unvermindert der Schutz von Mensch, Tier und Natur. Ausgenommen von dieser Regelung sind einzig bereits bewilligte Grossfeuerwerke.
Die erweiterte Massnahme gilt bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Bussen bestraft werden.
 

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